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HSK scheitert vor dem Sozialgericht Dortmund

Das Sozialgericht Dortmund musste in seiner letzten Sitzung über die Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft entscheiden, welche an Hartz IV Empfänger gezahlt werden. Nach dem Gesetz müssen von dem Gemeinden, vertreten durch den HSK, für Hartz IV Bezieher die Kosten der Unterkunft im „angemessenen Umfang“ übernommen werden.

Während zu Anfang fast durchgängig die tatsächlichen Kosten übernommen wurden, gingen die Gemeinden später dazu über, Mietobergrenzen festzulegen. Diese Mietobergrenzen wurden vom Sozialgericht nunmehr als unzulässig verworfen. Zur Be-stimmung solcher Grenzen sei die Erstellung eines schlüssigen Konzeptes erforderlich. Dieses liege weder für Arnsberg noch für Bestwig - und wohl auch nicht für die anderen Gemeinden im HSK - vor. Die zu erstattende Miete ergäbe sich daher aus der Tabelle zum Wohngeldgesetz plus einem Erhöhungszuschlag von 10 %.

Für die meisten Gemeinden im HSK gilt im Wohngeldgesetz die Preis- stufe 2. Abhängig von der Anzahl der Wohnungsmitglieder ergeben sich unterschiedliche Werte. Wie Gewerkschaftsjurist Tom Kircher mitteilte, sind damit wohl etliche Bewilligungsbescheide rechtswidrig. Dies betrifft fast alle Bescheide, bei denen nicht die vollen Kosten der Unterkunft über-nommen werden. Die Stadt Arnsberg geht bei einem Ein-Personenhaushalt von einer Obergrenze von Miete und Nebenkosten von 285,00 € aus, die Maximal-Grenze liegt aber bei 338,20 €. Einem 3 Personen-Haushalt in Bestwig wurde bisher maximal 465,00 erstattet, jetzt müssten 496,10 € gezahlt werden.

Der HSK beabsichtigt, mit den Verfahren in die Berufung zu gehen. Die Urteile liegen aber in der Tendenz der Entscheidungen des Bundessozialgerichtes. Die IGM Arnsberg geht davon aus, dass sie auch vor dem Landessozialgericht in Essen Bestand haben werden. Die IGM weist noch einmal darauf hin, dass man die neuen Höchstgrenzen nur dann erhält, wenn ein Antrag bei der Gemeinde gestellt wird, oder bei noch nicht bestandskräftigen Bescheiden, Widerspruch eingelegt wird.

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