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Darf die Temperatur die 26 Grad Marke überschreiten? Ist der Arbeitgeber zu Vorkehrungen verpflichtet? Oder: Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, damit die Hitze erträglich bleibt? „Alle Jahre wieder“ wird es den Kolleginnen und Kollegen auch in den Arnsberger Betrieben heiß – und dieses Jahr besonders - und es stellen sich immer gleiche Fragen. Leider konnten diese in Vergangenheit nur schwer beantwortet werden, da die Regelungen wenig konkret waren. Am 23. Juni 2010 wurde eine neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) bekanntgemacht.
Die „ASR A3.5 Raumtemperatur“ ersetzt nun die alte Arbeitsstätten-Richtlinie 6. „Die neue Regel formuliert klar nachprüfbare Bedingungen, unter denen eine Überschreitung der 26 Grad-Grenze überhaupt zulässig ist.“, so Ingo Leopold, zuständiger Gewerkschaftssekretär mit Schwerpunkt Arbeitsschutz und ergänzt: „Hiermit wird zum Beispiel ausgeschlossen, daß schon im Frühjahr oder noch im Herbst hinter Glasfassaden oder in Fabrikhallen geschwitzt wird.
Außerdem gibt es klare und strenge Maßnahmen, damit die Hitze erträglicher wird.“ Die Lufttemperatur soll fortan die 26 Grad-Marke nicht mehr überschreiten. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn an Arbeitsplätzen in erheblichem Maße betriebstechnisch bedingte Wärmeeinflüsse vorliegen, z. B. für die Arbeit in der Schmiede. Ansonsten sind höhere Temperaturen als 26 Grad nur zulässig, wenn beim Einrichten der Fabrikhallen und Büros auf die baulichen Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz geachtet wurde, die Außenluft über 26 Grad beträgt und wenn Fenster und Glaswände mit geeigneten Sonnenschutzsystemen ausgestattet sind.
„In jedem Fall sollte der Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmung die Auswahl der Maßnahmen zur Beanspruchungsminderung mit gestalten, falls die Raumtemperatur über 26 Grad steigt“, so Leopold weiter und schließt ab „Dies könnten z.B. Entwärmungsphasen oder auch Tätigkeiten mit geringerer Arbeitsschwere in kühleren Räumen sein“
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