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LAG Berlin-Brandenburg in Sachen CGZP |
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Die IG Metall begrüßt die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg, dass, wie schon zuvor das Arbeitsgericht Berlin, festgestellt hat, dass die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Dies hat die Unwirksamkeit der von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge zur Folge. Stattdessen findet arbeitsgerichtlich erneut bestätigt der gesetzliche Gleichbehandlungsgrundsatz Anwendung. |
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